Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zürcher Umzüge (AGB)

Schiedsgericht
§1 Allgemeines, Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Zürcher Umzüge für Transport-und Zusatzleistungen. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständigen Vereinbarungen dar. Sie ersetzten alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

(1) Die Online-Bestellung von Produkten erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen (AGB) für Online-Geschäfte.
(2) Mit dem Absenden der Online-Bestellung akzeptiert der Benutzer die vorliegenden AGB.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(4) Entgegenstehende Bestimmungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung.

§2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote der Zürcher Umzüge im Internetshop sind freibleibend und unver- bindlich. Die Bestellung eines Kunden über den Internetshop gilt als ein verbindliches Angebot an die Zürcher Umzüge. Der Kunde verpflichtet sich, bei seiner Bestellung wahrheitsge- treue Angaben zu machen.
(2) Der Vertrag kommt erst mit der Annahmeerklärung der Zürcher Umzüge zustande. Als Annahmeerklärung gilt die Bestätigung des Zugangs der Bestellung durch E-Mail. Dies gilt jedoch nicht, wenn individuell kommuniziert wurde.
(3) Der Vertragstext wird von der Firma Zürcher Umzüge gespeichert. Er ist dem Besteller jedoch nicht zugänglich.

Pflichten der Zürcher Umzüge

Die Hauptpflicht der Zürcher Umzüge besteht, Organisieren der angenommene Aufträge. Die Zürcher Umzüge ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Reinigung: Falls nötig führt die Zürcher Umzüge die Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten durch. Darüber hinaus muss die Zürcher Umzüge bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

Pflichten des Kunden

Der Kunde muss alle für eine ordnungsgemässe Durchführung des Auftrages benötigte Angaben machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten Kann die Zürcher Umzüge einen angemessenen Zuschlag verlangen.

§3 Preise, Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1) Massgeblich für die Rechnungsstellung ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Zum jeweils angegebenen Preis ist die ggf. anfallende gesetzlich vorgeschriebene schweizerische Mehrwertsteuer zu entrichten (zur Zeit 8,0%). Versand- und Verpackungskosten werden gesondert be- rechnet. Die Firma Zürcher Umzüge behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor.
(3) Alle Aufträge von Privatpersonen können nur gegen Vorkasse abgewickelt werden. Unternehmen räumen wir ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnungsstellung ein. Die Preise werden entweder Pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Lagerungen werden den Kunden auf ganzen Monaten berechnet. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Wir verrechnen einen Mindestaufwand von 3 Stunden pro Umzugsauftrag.

Bezahlung

Zahlungen sind am Umzugstag Bar an dem Teamleiter zu bezahlen (per Einzahlungsschein nur mit Einverständnis von Zürcher Umzüge möglich). Die Bezahlung per Rechnung gilt erst bei einem Betrag ab CHF 1’000.- nur für den Umzug. Die Bezahlung für die Reinigung erfolgt immer Bar am Tag der Übergabe.

Versicherung

Zürcher Umzüge ist bei der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG

Transportversicherung: CHF 100’000.- pro Umzug (kann nötigenfalls erhöht werden) Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5’000’000.- oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

§4 Lieferung, Versandkosten, Dienstleistung
(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstandes an die vom Käufer mitgeteilte Adresse.

(2) Firma Zürcher Umzüge ist bemüht, die bestellten Artikel schnellstmöglich zu versen- den. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teil- lieferungen erfolgen. Bei Lieferverzögerungen wird keine Haftung übernommen.

(3) Die Porto- und Verpackungspauschale beträgt für jede Bestellung mit Versand innerhalb der Schweiz mindestens 5,00 CHF, für den Versand nach Deutschland oder Länder der EU mindestens 25,00 €.

(4) Für Sendungen mit überdurchschnittlich hohem Gewicht erhöhen sich Versand- und Verpackungskosten entsprechend der Kostenstruktur der Schweizerischen Post.

(5) Firma Zürcher Umzügebehält sich vor, Preisänderungen bei den Tarifen der Schweizerischen Post an ihre Kunden weiter- zugeben.

(6) Leistungsumfang der Reinigung im Pauschalpreis inbegriffen: Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke, etc.) Balkon,Sonnenstoren,Lamellenstoren, Fensterrahmen, Fenstersimse, Fenstergläser innen/aussen reinigen,Keller, Esterich, Briefkasten, Türen, Türrahmen ,Einbauschränke, Leisten, Radiatoren, Böden, Lüftungsgitter, Waschmaschine, Tumbler, Saniteranlagen entkalken,Badezimmer,WC`s reinigen.

(7) Im Pauschalpreis nicht inbegriffen und separat zu bezahlen sind: Polieren, Schliefen von Parkettböden-und Steine, Reinigung von Teppichen, Flecken an die Wende,-Locher an die Wende zugipsen, Tarrassen Hochdruck reinigen.

§5 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Zürcher Umzüge. Besondere Vereinbarung: Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/ Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum. Rücktritt des Auftraggebers: Bei allfällig begründetem oder unbegründetem Rücktritt innert 14 Kalendertagen vor dem Umzugstag wird ein Pauschale von CHF 480.- verrechnet. Rücktritt des Auftragnehmers: Die Zürcher Umzüge Kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen. Arbeitsaufwand: Unser mindestens Stundenaufwand beträgt immer 3 Stunden. Dies ist auch der Minimum Stundenaufwand welcher bei jedem Auftrag verrechnet wird.

§6 Gewährleistung
Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen die Firma Zürcher Umzüge als auch gegen ihre Angestellten ausgeschlossen, soweit nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Haftung

Zürcher Umzüge haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Zürcher Umzüge haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die Zürcher Umzüge nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der Zürcher Umzüge beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der Zürcher Umzüge beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

§7 Widerruf
Bei Bestellungen von Publikationen ist der Widerruf ausgeschlossen.

Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet werden und der Zürcher Umzüge innert 2 Tagen schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.

§8 Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten (Namen, Postadressen, Telefonnummern etc.), welche der Kunde im Zusammenhang mit der Benutzung der Online-Dienstleistung Firma Zürcher Umzüge bekannt gibt, unterliegt der Datenschutzgesetzgebung. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt. Die Zürcher Umzüge wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom Zürcher Umzüge erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen treffen. Die Zürcher Umzüge verpflichtet insbesondere seine Mittarbeiter, die Bestimmungen gemäss dem Datenschutzgesetz einzuhalten.

§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbare ergebenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Hinwil.

§10 Verschiedenes
Die Firma Zürcher Umzüge behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise, insbesondere durch entsprechende Publikationen auf den Internet-Seiten der Firma Zürcher Umzüge mitgeteilt.

§11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Vorschrift ersetzt.

Firma Zürcher Umzüge
Zürich, Februar 2007